Kampfmittel und Funde

Kampfmittel und Funde. Nichts berühren; Fundstelle sichern und zuständige Behörden informieren. The page must give the reader a usable method, checklist or deci

Was tun bei Fund von Kampfmitteln oder Wrackteilen?

Beim Auffinden von Munition, Bomben, Wrackteilen oder menschlichen Überresten an einer ehemaligen Absturzstelle gilt ein strikter Handlungsablauf. Die Sicherheit aller Beteiligten und die Wahrung der Würde der Gefallenen haben absoluten Vorrang vor jedem Forschungsinteresse. Der folgende Leitfaden gibt eine klare Entscheidungsregel für den Umgang mit solchen Funden.

Erster Schritt: Fundstelle sichern und Abstand wahren

Jeder Fund, der wie ein Kampfmittel oder ein Wrackteil aussieht, ist potenziell lebensgefährlich. Blindgänger, Zünder und Munition können auch nach Jahrzehnten noch scharf sein. Berühren Sie nichts, bewegen Sie nichts und versuchen Sie nicht, das Objekt zu identifizieren. Markieren Sie die Stelle aus sicherer Entfernung (mindestens 50 Meter) und notieren Sie die genauen Koordinaten (GPS-Daten oder Beschreibung des Ortes). Informieren Sie umgehend die zuständige Behörde.

Zweiter Schritt: Zuständige Behörden informieren

Die Meldepflicht ergibt sich aus dem Sprengstoffgesetz (Deutschland) und den jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzen. Die zuständige Stelle ist der Kampfmittelräumdienst des jeweiligen Bundeslandes. Dieser ist rund um die Uhr erreichbar. Die örtliche Polizei leitet die Meldung an den Kampfmittelräumdienst weiter. Für Funde in Österreich ist das jeweilige Entminungsreferat des Innenministeriums zuständig. Für die Schweiz ist die Kampfmittelbeseitigung der Armee (KAMIR) die richtige Anlaufstelle. Eine Privatperson hat keine Befugnis, Kampfmittel zu bergen oder zu entsorgen.

Dritter Schritt: Keine eigenmächtige Bergung von Wrackteilen

Auch wenn es sich nicht um Munition handelt, ist die Bergung von Wrackteilen eines militärischen Flugzeugs aus dem Zweiten Weltkrieg ohne Genehmigung nicht erlaubt. Das Denkmalschutzgesetz der Länder (Deutschland) stellt Wrackteile in vielen Fällen unter Schutz, da sie als Bodenurkunden gelten. Zudem können Wrackteile noch Munition oder Treibstoffreste enthalten. Wenden Sie sich an das zuständige Denkmalamt oder an das Bundesarchiv (Abteilung Militärarchiv) in Freiburg, um die rechtlichen Schritte zu klären. Der Fundort darf nicht öffentlich gemacht werden, um Plünderung zu vermeiden.

Vierter Schritt: Umgang mit menschlichen Überresten

Werden bei einem Fund menschliche Überreste entdeckt, hat die Wahrung der Würde des Verstorbenen oberste Priorität. Berühren Sie die Überreste nicht. Informieren Sie sofort die Polizei. Diese verständigt den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge oder die Kriegsgräberfürsorge des jeweiligen Landes. Der Volksbund ist die einzige Organisation, die in Deutschland Umbettungen und die Identifizierung von Gefallenen des Zweiten Weltkriegs durchführt. Geben Sie keine Details zum Fundort an Dritte weiter, um Störungen der Totenruhe zu vermeiden.

Recherche zu Kampfmitteln und Funden: Quellen und Vorgehen

Die systematische Erforschung eines Absturzortes beginnt nicht am Boden, sondern im Archiv. Erst wenn die schriftlichen Quellen ausgewertet sind, kann eine Begehung der Stelle sinnvoll sein. Die folgende Tabelle zeigt die zentralen Quellen und ihre Aussagekraft.

Tabelle: Primärquellen für die Recherche von Fliegerschicksalen

Quelle Zuständigkeit Inhalt Zugänglichkeit
Bundesarchiv (Militärarchiv Freiburg) Wehrmacht, Luftwaffe WASt-Kartei, Namentliche Verlustmeldungen (NVM), Luftgaukommandoberichte Vor Ort, teilweise online
Arolsen Archives (International Tracing Service) Kriegsgefangene, Vermisste Todesbescheinigungen, Kriegsgefangenenlisten Online-Datenbank
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge Deutsche Kriegsgräber Gräberkartei, Umbettungsdokumentation Online-Gräbersuche
National Archives (UK) RAF, USAAF MACR (Missing Air Crew Report), Loss Cards Online-Katalog, Mikrofilm
Commonwealth War Graves Commission Commonwealth-Gräber Gräberlisten, Gedenkstätten Online-Datenbank
Lokale Archive (Stadt-/Kreisarchiv) Zivile Dokumente Polizeiberichte, Standesamtsregister, Zeitungsmeldungen Vor Ort

Die Namentliche Verlustmeldung (NVM)

Die NVM ist das zentrale Dokument der Wehrmacht für jeden gefallenen oder vermissten Soldaten. Sie enthält: Name, Geburtsdatum, Einheit, Todesursache (oft nur “gefallen”), Todesdatum und den gemeldeten Ort des Verlustes. Die NVM kann aber fehlerhaft sein: In bis zu 30 % der Fälle weicht die gemeldete Todesursache von den tatsächlichen Umständen ab, da die Wehrmacht Verluste aus technischen Defekten oder Kollisionen oft als “Feindeinwirkung” verschleierte (Quelle: Bundesarchiv, Bestandsbeschreibung WASt-Kartei). Die NVM ist im Bundesarchiv in Freiburg einsehbar.

Der Missing Air Crew Report (MACR)

Für abgestürzte US-Bomberbesatzungen ist der MACR die wichtigste Quelle. Er enthält eine detaillierte Beschreibung des Absturzes, Zeugenaussagen, Koordinaten und die Liste der Besatzungsmitglieder. Vorsicht: Die Besatzungsliste basiert auf der letzten Meldung vor dem Start. In 10-15 % der Fälle fehlen Namen von Besatzungsmitgliedern, die erst später als vermisst gemeldet wurden (Quelle: National Archives, College Park, Bestandsbeschreibung MACR-Serie). Die MACR sind im National Archives in Washington (USA) archiviert und über Online-Kataloge recherchierbar.

Die Gräberkartei des Volksbundes

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge pflegt die Gräberkartei, die für jeden deutschen Gefallenen des Zweiten Weltkriegs den Friedhof und die Grablage dokumentiert. Wichtig: Die Angabe der Grablage ist oft ungenau. Abweichungen von mehreren Kilometern sind möglich, da Umbettungen nach dem Krieg oft nur grob dokumentiert wurden. Der Volksbund gibt heute für viele Gräber eine “ungefähre” Lage an (Quelle: Volksbund, Hinweise zur Gräbersuche). Die Online-Gräbersuche des Volksbundes ist der erste Schritt zur Klärung der letzten Ruhestätte.

Entscheidungsregel: Fund melden oder nicht?

Die folgende Checkliste hilft, den korrekten Umgang mit einem Fund zu bestimmen.

Checkliste: Umgang mit Funden an Absturzstellen

  1. Handelt es sich um Munition, Bomben, Zünder oder Sprengstoff?

    • Ja → Nicht berühren, Abstand, Kampfmittelräumdienst informieren.
    • Nein → Weiter zu 2.
  2. Handelt es sich um menschliche Überreste?

    • Ja → Nicht berühren, Polizei informieren, Volksbund verständigen.
    • Nein → Weiter zu 3.
  3. Handelt es sich um Wrackteile (Metall, Kunststoff, Holz) eines militärischen Flugzeugs?

    • Ja → Fundort nicht öffentlich machen. Denkmalamt oder Bundesarchiv kontaktieren. Keine Bergung ohne Genehmigung.
    • Nein → Weiter zu 4.
  4. Handelt es sich um Gegenstände von historischem Wert (Dokumente, persönliche Gegenstände)?

    • Ja → Fundort dokumentieren. Lokales Archiv oder Museum informieren. Keine eigenmächtige Entnahme.
    • Nein → Weiter zu 5.
  5. Handelt es sich um einen unauffälligen Gegenstand ohne erkennbare Gefahr?

    • Ja → Dennoch Vorsicht walten lassen. Im Zweifel die Behörden fragen. Nie etwas anfassen, das wie ein Kampfmittel aussieht.

Angrenzende Fragen: Wo die Recherche weiterführt

Die Erforschung eines Fliegerschicksals endet nicht mit dem Fund. Die folgenden Punkte zeigen, wo die Suche fortgesetzt wird.

  • Fliegerschicksal: Die biografische Recherche zu einem einzelnen Flieger erfolgt über die NVM, die Kriegsstammrolle und das Flugbuch. Das Bundesarchiv in Freiburg ist der zentrale Ort für diese Unterlagen. Der Volksbund gibt Auskunft über die letzte Ruhestätte.
  • Verlustmeldung: Die offizielle Verlustmeldung (NVM oder MACR) ist der Ausgangspunkt. Sie liefert Datum, Ort und Einheit. Der Abgleich mit anderen Quellen (Luftgaukommandobericht, lokaler Polizeibericht) ist notwendig, da die Verlustmeldung oft unvollständig oder irreführend ist.
  • Besatzung: Die vollständige Besatzung eines Flugzeugs wird in der MACR oder in der NVM (bei mehreren Namen) aufgeführt. Fehlende Namen sind häufig. Die Recherche in den Personalunterlagen der einzelnen Besatzungsmitglieder (WASt-Kartei, Kriegsstammrolle) kann Lücken schließen.
  • Absturzstelle: Die genaue Lokalisierung der Absturzstelle erfolgt durch den Abgleich von Luftgaukommandoberichten, MACR-Koordinaten und lokalen Zeugenaussagen. Die Koordinaten sollten nicht veröffentlicht werden, um Plünderung zu vermeiden. Die Absturzstelle selbst kann unter Denkmalschutz stehen.
  • Luftkrieg: Der historische Kontext des Luftkrieges über Europa ist für die Einordnung des Fundes wichtig. Die Verluststatistiken des RAF Bomber Command und der USAAF geben Aufschluss über die Intensität der Angriffe. Die Archive der National Archives (UK) und der National Archives (USA) sind die Primärquellen.